Garantiebedingungen
Garantiebedingungen
1. Blum & Plum UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer, mit Sitz in der Wendenschloßstraße 350-352, 12557 Berlin (nachfolgend als Garantiegeber) garantiert seinen Endkunden (nachfolgend als Kunde) für einen Zeitraum von 30 Jahren ab Lieferung der Ware (Garantiefrist) nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, dass das an den Kunden in Deutschland gelieferte Produkt zum Zeitpunkt der Anlieferung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Wenn sich innerhalb der Garantiefrist ein derart gemachter Fehler zeigt (Garantiefall), wird ihn der Garantiegeber nach eigenem Ermessen durch Lieferung eines neuen oder generalüberholten Produkts oder durch Erstattung des Kaufpreises beheben.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf:
a. Defekte und Schäden, die durch falsche Montage oder falsche Nutzung und Pflege entstanden sind (maßgeblich hierfür sind die Montage-, Gebrauchs- und Pflegeanweisungen des Herstellers),
b. gebrauchsbedingte Abnutzung des Produkts, insbesondere der Verschleißelemente.
2. Durch diese Garantie werden die gesetzlichen Mangelgewährleistungsrechte des Kunden nicht berührt. Der Kunde ist unabhängig von den aus dieser Garantie resultierenden Rechten zur Geltendmachung der ihm kraft Gesetzes zustehenden Rechte wegen Sachmängeln berechtigt. Die Garantie ist ein zusätzliches Leistungsversprechen, das über die gesetzlichen Rechte hinausgeht, diese aber in keinem Falle ersetzt.
3. Den Garantiefall hat der Kunde dem Garantiegeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach seinem Auftreten in Textform zu melden. Dabei ist der Fehler unter Angabe seiner Lage und seines Umfangs und unter Beifügung von farbigen Fotos der betroffenen Stelle möglichst genau zu beschreiben. Der Meldung ist eine Kopie der Rechnung mit Kaufdatum beizufügen.
4. Die Meldung ist an Blum&Plum UG (haftungsbeschränkt), Wendenschloßstraße 350-352, 12557 Berlin oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu senden.
5. Im Garantiefall verpflichtet sich der Kunde, dem Garantiegeber eine Fehleranalyse durch Einsicht oder Übergabe/Übersendung des Produkts zu ermöglichen. Im Falle einer Übersendung des Produkts übernimmt der Garantiegeber die Ein- und Rücksendungskosten. Benennt er dem Kunden für die Übersendung und bestimmtes Frachtunternehmen und wählt der Kunde wider dieser Anweisung ein anderes Frachtunternehmen, kommt der Garantiegeber für die Einsendungskosten nicht auf.
6. Der Kunde ist verpflichtet, die Montage-, Gebrauchs- und Pflegehinweise sorgfältig zu lesen und zu befolgen. (sehe hier)